News Ukraine-Russland-Konflikt
Durch die russische Aggression gegen die Ukraine am 24.2.2022 wurden die seit 2014 bestehenden EU-Finanzsanktionen gegen Russland wesentlich verschärft. Seit März ist auch Belarus von den EU-Sanktionen gegen Russland umfasst.
Dadurch wurde u.a. der Zugang Russlands (inkl. Zentralbank) und bestimmter Banken und Unternehmen zum EU-Kapitalmarkt unterbunden. Zudem hat der Rat der EU einen Ausschluss einiger russischer Banken aus dem Zahlungsverkehrssystem SWIFT, ein Zurverfügungstellungsverbot von Euro-Banknoten sowie ein Verbot der Entgegennahme von Bankeinlagen von mehr als 100.000 EUR von russischen Staatsbürgern und ein Verbot des Verkaufs von EU-Wertpapieren, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, beschlossen.
Die geltenden EU-(Finanz)sanktionen beruhen im Wesentlichen auf 2 Verordnungen:
- VO 833/2014 idgF (materielle Sanktionsbestimmungen)
- VO 269/2014 idgF (gelistete Personen und Unternehmen)
Für eine detaillierte, aktuelle Übersicht zu allen Russland-Sanktionen, insbesondere zu den Finanzsanktionen siehe Link auf der rechten Seite.