Öffnungszeitenrahmen für Handelsgeschäfte an den 4 Weihnachtssamstagen und Silvester 2022
Die heurigen Vorweihnachtssamstage sind:
- 26. November
- 3. Dezember
- 10. Dezember
- 17. Dezember
Auch am
- 8. Dezember,
der heuer auf einen Donnerstag fällt, können die Geschäfte (allerdings erst ab 10:00 Uhr) offengehalten werden (siehe "Sonderregelung für den 8. Dezember").
Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:
Für die Weihnachtssamstage gelten folgende Besonderheiten:
- Die Arbeitnehmer dürfen an jedem Samstagnachmittag beschäftigt werden (Ausnahme von der Schwarz-Weiß-Regelung).
Achtung:
Der 24.12. ist heuer ein Samstag und gilt nicht mehr als Weihnachtssamstag. Die Schwarz-Weiß-Regelung ist ab diesem Samstag wieder zu berücksichtigen. - Die Öffnungszeitenzuschläge für den Samstagnachmittag (30 bis 50 %) gelten nicht.
Arbeitnehmer, die während des Jahres gar nicht oder nur einmal pro Monat am Samstagnachmittag beschäftigt werden, erhalten keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit. Für Überstunden nach 13 Uhr steht ein Zuschlag von 100 % zu.
Arbeitnehmern, die an den übrigen Samstagen mehr als einmal pro Monat am Samstagnachmittag zum Einsatz kommen, gebührt hingegen jedenfalls ein Überstundenzuschlag von 100 % ab 13 Uhr.
Beispiele:
Beispiel 1
Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an nicht mehr als einem Samstag pro Monat nach 13 Uhr gearbeitet und wird auch für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn er in dieser Zeit echte Überstunden leistet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er schon bis Samstag 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet hat.
Beispiel 2
Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November an keinem Samstag nach 13 Uhr gearbeitet, wird aber für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr nur dann ein (100%iger) Zuschlag, wenn er in dieser Zeit echte Überstunden leistet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn er schon bis Samstag, 13 Uhr, 40 Stunden in der Woche gearbeitet hat (gleiche Rechtsfolge wie im Beispiel 1).
Beispiel 3
Ein Arbeitnehmer hat im laufenden Kalenderjahr von Jänner bis November regelmäßig an jedem zweiten Samstag nach 13 Uhr gearbeitet und wird für die Weihnachtssamstage nach 13 Uhr eingesetzt.
Dem Arbeitnehmer gebührt an den Weihnachtssamstagen ab 13 Uhr jedenfalls ein (100%iger) Zuschlag, auch wenn keine echten Überstunden geleistet werden.
Die Darstellung soll einen leicht fasslichen Überblick für die Praxis geben und kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
24. und 31. Dezember 2022
2022 | 24. Dezember***) | ||
---|---|---|---|
allgemein | Süßwaren und Naturblumen | Christbäume | |
grundsätzlich 6:00 bis 13:00**) | grundsätzlich 6:00 bis 18:00 | grundsätzlich 6:00 bis 20:00 | |
50 % Überstundenzuschlag | Ab 13:00*) (nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten) | Ab 13:00*) | Ab 13:00*) |
2022 | 31. Dezember | ||
---|---|---|---|
allgemein | Lebensmittel | Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel | |
grundsätzlich 6:00 bis 17:00 | grundsätzlich 6:00 bis 18:00 | grundsätzlich 6:00 bis 20:00 | |
50 % Zuschlag | von 13:00 bis 15:00 | von 13:00 bis 15:00 | von 13:00 bis 15:00 |
100 % Zuschlag für die Normalarbeitszeit oder Überstundenzuschlag | von 15:00 bis 17:00 ab 17:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten | ab 15:00 ab 18:00 Uhr nur für | ab 15:00 ab 20:00 Uhr nur für unbedingt notwendige Abschlussarbeiten |
*) Ende der Normalarbeitszeit
**) Öffnung ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern bis 14.00 Uhr zulässig
***) Details zu den Weihnachtsmärkten folgen.
Ansprechpartner für Rückfragen
- Ansprechpartner zum Thema Öffnungszeiten
- Ansprechpartner zum Thema Arbeitsrecht
Informationen zu den Öffnungszeiten im Handel am 8. Dezember 2022