Forderungen für die Tourismus-, Freizeit-, Kultur- und Gesundheitswirtschaft
Das vorliegenden Maßnahmen wurden gemeinsam mit den Landessparten und den Fachverbänden der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft erarbeitet und abgestimmt. Die rasche Umsetzung hat für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsbetriebe sowie deren vor- und nachgelagerten Bereiche höchste Priorität.
1. Steuern und Förderungen
Touristische Betriebe sind standortgebunden und können nicht abwandern. Eine standortbezogene Förderung ist daher notwendig. Die Umsetzung unserer Anliegen ist eine essentielle Voraussetzung, um den Tourismusstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten.
Maßnahmen für die gesamte Branche
- Anpassung der Abschreibungsdauer an die tatsächliche Nutzungsdauer
- Steuerliche Erleichterungen für die Betriebsübergabe, -nachfolge und -aufgabe
- Absenkung der Körperschaftssteuer
- Verbesserungen bei Gewinnfreibetrag
- Investitionsfreibetrag einführen
- Adaptierung der ÖHT-Förderrichtlinien
- Senkung der Lohnnebenkosten
- Einführung einer Bagatellgrenze im Rahmen der Belegerteilungspflicht
- Streichung von Bagatellsteuern
- Förderung von Schulskikursen und Wintersportwochen
Maßnahmen für die Gastronomie
- Volle steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen
- Anhebung der Steuerfreibeträge für Essensgutscheine
Maßnahme für Kino- Kultur- und Vergnügungsbetriebe
- Rücknahme USt-Erhöhung bei sonstigen touristischen Leistungen
Maßnahme für Gesundheitsbetriebe
- Gleiches Entgelt für gleiche Leistung
Maßnahmen für Freizeit- und Sportbetriebe
- Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitsvorsorge
- Bagatellausspielung mit Automaten
2. Arbeits- und Fachkräftesicherung
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind das größte Kapital und Botschafter der Betriebe.
Maßnahmen für die gesamte Branche
- Tourismusgerechte Anpassung der Rot-WeißRot Karte
- Schaffung eines Stammsaisonierkontingents
- Verbesserung des Modells für endbesteuerte Aushilfskräfte
- Umsetzung des Saisonverlängerungsmodells
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Beseitigung der Meldepflicht für die Sonntagsbeschäftigung von Jugendlichen
- Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
- Lehrbeginn von Quereinsteigern durch Vorbereitungskurse erfolgreich machen
Maßnahme für Freizeit- und Sportbetriebe
- Recht auf Selbstständigkeit
Maßnahmen für Gesundheitsbetriebe
- Recht auf Selbstständigkeit
- Schaffung von fairen rechtlichen Rahmenbedingungen für selbständige Ambulatorien
- Novellierung Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG)
- Pflege- und Betreuungsberufe attraktiver gestalten
3. Recht und Betriebsanlagen
Wir brauchen rechtliche Rahmenbedingungen, die den Betrieben das Arbeiten erleichtern und sie nicht in ihrer unternehmerischen Entfaltung einschränken.
Maßnahmen für die gesamte Branche
- Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten
- Beseitigung des Kumulationsprinzips – Beraten statt strafen
- Beseitigung von unsinnigen Doppelgleisigkeiten bei Prüf- und Aufzeichnungspflichten
- Reform des Korruptionsstrafgesetzes
- Betriebsanlagen: Stand der Technik
- Bäderhygienegesetz - Genehmigungsfreistellungsverordnung
Maßnahmen für die Gastronomie
- Haftung des Gastwirtes bei unangemessenem Verhalten der Gäste vor dem Lokal
- Indoor-Raucherbereich
- Beseitigung der Generalstrafklausel im Lebensmittelrecht
Maßnahme für Schausteller
- Ausnahmeregelung für Schaustellerfahrzeuge von der streckenbezogenen Maut
Maßnahme für Kinobetreiber
- Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
Maßnahmen für Gesundheitsbetriebe
- Harmonisierung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen
- Bürokratieabbau im KAKuG (Kranken- und Kuranstaltengesetz)
4. Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Der Tourismus ist traditionell ein Vorreiter im Bereich der Digitalisierung. Permanente aktive Mitgestaltung der Zukunft ist notwendig um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Wir sind auf dem Weg zur nachhaltigsten Tourismusdestination der Welt (PlanT).
Maßnahme für die gesamte Branche
- Weitere Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für den österreichischen Tourismus vom September 2017
Maßnahmen für die Hotellerie
- Alternativen zur Urlaubsanreise attraktivieren
- Förderung von Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und von CO2-Emissionen
Maßnahme für Gesundheitsbetriebe
- Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedizin
Zur Bedeutung der Tourismus und Freizeitwirtschaft
Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich ist die gesetzliche Interessenvertretung für über 90.000 Tourismusbetriebe in den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Sport, Reisebüros, Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe sowie Gesundheitsbetriebe.
Die direkte und indirekte Wertschöpfung beträgt laut Tourismussatellitenkonto pro Jahr in Summe rund 60 Milliarden Euro, das sind 15,3 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Es werden damit rund 675.000 Arbeitsplätze in Österreich gesichert, die direkt oder indirekt von Tourismus und Freizeitwirtschaft abhängen (WIFO).