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Ökosoziale Steuerreform - Pauschale Berücksichtigung von Sonderausgaben

Steuerliches Begleitinstrument zur Umsetzung der Wärmestrategie

Neuer Sonderausgabentatbestand „Thermische Sanierung und Heizkesseltausch" 

Das Gesetz zur Ökosozialen Steuerreform bringt auch im Bereich der privaten Sonder­ausgaben eine wesentliche Neuerung. Neben Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden soll auch der Ersatz von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Heizungssysteme steuerlich begünstigt werden. 

Die österreichische Wärmestrategie sieht im Sinne einer Emissionsreduktion weitgehende Umstellungen auf erneuerbare Energieträger bei der Beheizung und Kühlung von Gebäuden sowie eine entsprechende Reduktion des Energieverbrauchs vor. Im privaten Bereich können derartige Ausgaben im Wege der Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. 

Im Sinne einer möglichst einfachen Administration knüpft die steuerliche Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben an eine Förderungsauszahlung durch den Bund im Sinne des Umwelt­förderungsgesetzes. Im Regelfall werden diese Förderungen von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) abgewickelt bzw. ausbezahlt. Die Daten zur konkreten Förderung werden von der Förderstelle in die Transparenzdatenbank eingepflegt und werden im Rahmen des Veranlagungsverfahrens automatisch von der Abgabenhörde berücksichtigt. Eine separate Antragstellung ist nicht vorgesehen.  

Pauschale Berücksichtigung von Sonderausgaben 

Voraussetzung für die Berücksichtigung als Sonderausgaben ist das Überschreiten einer Betragsgrenze (nach Abzug aller in diesem Zusammenhang möglichen Förderungen) von 4.000 EUR im Falle einer thermischen Sanierung bzw. 2.000 EUR bei Austausch eines fossilen Heizsystems. Im Sinne einer möglichst einfachen Abwicklung werden die Ausgaben im Wege eines Pauschalbetrages berücksichtigt. Konkret werden im Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung und in den folgenden vier Kalenderjahren jeweils ein Pauschbe­trag von 800 EUR im Falle einer thermischen Sanierung bzw. 400 EUR bei Austausch eines fossilen Heizungssystems als Sonderausgabe berücksichtigt. Es werden somit über fünf Jahre verteilt 4.000 EUR bzw. 2.000 EUR steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt. 

Bei mehreren begünstigten Maßnahmen innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraumes verlängert sich der Berücksichtigungszeitraum auf zehn Jahre, es kommt in diesem Zeitraum nicht zu einem weiteren Pauschalabzug. 

Beispiel:

Im August 2022 wird eine thermische Sanierung durchgeführt, im Oktober 2022 erfolgt der Austausch des Heizkessels. Für beide Maßnahmen wird eine Umweltförderung ausbezahlt und sind damit die Voraussetzungen für die Berücksichtigung im Rahmen der Sonderausgaben gegeben. Der Berücksichtigungszeitraum verlängert sich auf zehn Jahre. In den Veranlagungsjahren 2022 bis 2026 sind jeweils 800 EUR und in den Veranlagungsjahren 2027 bis 2031 sind jeweils 400 EUR zu berücksichtigen. 

Erstmals anzuwenden ist die Regelung für das Veranlagungsjahr 2022, wobei der zugrunde­liegende Förderantrag erst nach dem 31.3.2022 eingebracht werden darf und die bean­tragten Förderungen erst in der zweiten Jahreshälfte ausbezahlt werden müssen. 

Stand: