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LKW-Fahrverbote in den steirischen Sanierungsgebieten 

Ab 1.1.2018 auch gültig für LKW mit weniger als 7,5 Tonnen

Seit 1.1.2014 gilt im Sanierungsgebiet Steiermark ein Fahrverbote für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, mit Abgaswerten schlechter EURO III.

Zum Nachweis der Abgasklasse ist eine Abgasplakette erforderlich! Diese gibt es bei den § 57a KFG „Pickerl“ Betrieben, beim ARBÖ und beim ÖAMTC.

Weiterführende Informationen zur Einstufung der Fahrzeuge finden Sie in der WKO Arbeitsunterlage zum Thema.

Achtung:
Ab 1.1.2018 gilt das Fahrverbot in der Steiermark für ALLE LKW! Das bisher nur für den Schwerverkehr geltende Fahrverbot gilt nun auch für Klein- und Kleinst-LKW.  

Karte der betroffenen Gebiete

IGL-Sanierungsgebiet Steiermark
Stand: